Baulücke mit Südwesthang, voll erschlossen inkl. Bodengutachten in Steinen
DJ1 • Grundstück • 420 m² • Frei ab 25.09.2026
Kaufpreis 170.000 € 404,76 €/m²
- Nutzfläche
- 420 m²
Objektbeschreibung
Dieses voll erschlossene Grundstück im Karl-Strübe-Weg in Steinen liegt in exponierter Südwesthanglage mit rund 28° Neigung. Es richtet sich an Bauherren, Bauträger und Projektentwickler, die die Topografie als Gestaltungschance begreifen. Ein Fertighaus lässt sich hier technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll umsetzen. Standardgründungen, vorgefertigte Bodenplatten und normierte Grundrisse wären nur mit erheblichem Aufwand anpassbar. Das Grundstück ist für individuelle Architektur gemacht, zum Beispiel:Split-Level-Bauweise, am Hang versetzt entwickelt
Hangvilla mit Terrassenstaffelung und optimaler Belichtung
Punkt- oder Pfahlgründung statt klassischer Bodenplatte
großzügige Verglasung für die Aussichtslage
Für Architekten und Projektentwickler entsteht so die Freiheit, ein Gebäude zu entwerfen, das die Topografie nutzt, statt sie zu kaschieren.
Zufahrt und Nachbarschaft
An der vorderen Grenze des Flurstücks 2086 steht eine Garagenreihe der Nachbarhäuser. Rechts daneben liegt die breite Zufahrt zum Grundstück, sodass auch schwere Baufahrzeuge und Bagger problemlos heranfahren können. Die Garagen lassen sich gestalterisch ausblenden: Mit heimischen Bäumen oder einer dichten Hecke auf dem Grundstücksgürtel dahinter bauen Sie durch die Hangneigung ohnehin über die Garagendächer hinaus. Von Wohnebenen und Terrassen blicken Sie dann über die eigene Baumkrone hinweg weit ins Tal.
Baugrund
Ein Baugrundgutachten (März 2020) liegt vor. Das Grundstück ist der Geotechnischen Kategorie GK2 zugeordnet. Die Hangstabilität ist durch anstehende Sandsteinschichten grundsätzlich gegeben. Bei den Bohrungen wurde auf der Baufläche kein Grundwasser gefunden. Empfohlen werden Einzel- und Streifenfundamente. Der Übergang vom bergseitigen Sandstein zum talseitigen Lehmboden wird mit Magerbetonplomben überbrückt, damit die Tragfähigkeit am Hang gleichmäßig bleibt. Das vollständige Gutachten erhalten ernsthafte Interessenten auf Anfrage.
Baurecht
2020 lag für das Grundstück eine Baugenehmigung für ein Zweifamilienhaus vor. Sie ist fristbedingt erloschen, weil die damalige Eigentümerfamilie aus privaten Gründen kurzfristig ein bestehendes Haus bezog. Nach Auskunft des Landratsamts Lörrach haben sich die Bauvorschriften im Bereich Karl-Strübe-Weg seither geändert, deshalb ist ein neuer Bauantrag nötig. Die frühere Genehmigung belegt aber die grundsätzliche Bebaubarkeit und dient als Orientierung. Die damaligen Planungsunterlagen können auf Anfrage eingesehen werden.
Wir empfehlen, frühzeitig eine Bauvoranfrage zu stellen, um die aktuellen Parameter (GRZ/GFZ, Höhen, zulässige Nutzung) verbindlich zu klären. Gerne vermitteln wir den Kontakt zu einem Architekten, der das Grundstück kennt und für eine kurzfristige Erstberatung bereitsteht.
Grundrisse
Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über die Raumaufteilung.
Videos
Ausblick vom Grundstück
Gebäudestruktur
- Ausblick
- Fernblick
Objektdaten
- Frei ab
- 25.09.2026
Kostenübersicht
Provision
- Provisionspflichtig
- —
Solar-Check
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Unverbindliche Schätzung auf Basis der Standort-Einstrahlung, keine Beratung. Der tatsächliche Ertrag hängt von Dach, Ausrichtung und Verschattung ab, die Wirtschaftlichkeit von Preisen, Förderung und Eigenverbrauch. Quelle: PVGIS, Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) der Europäischen Kommission.
Lage & Erreichbarkeit
Karl-Strübe-Weg 19 • 79585 Steinen
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