Tippgeber
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Vielen Dank, dass Sie uns einen Tipp geben. Gerne werden wir Sie dafür belohnen.
Unsere Bedingungen für Tippgeber
Um sicherzustellen, dass die Tippgeber-Provision gerecht und nachvollziehbar ausgezahlt wird, gelten folgende Bedingungen:
- Der Tipp muss zu einem qualifizierten Makler-Allein-Auftrag führen.
- Die Immobilie muss verkauft werden und der Verkauf notariell beurkundet sein.
- Die Provision muss an den Makler ausgezahlt sein.
Die Höhe der Tippgeber-Provision ist variabel und hängt vom Wert der vermittelten Immobilie ab. Je höher der Wert der vermittelten Immobilie ist, desto höher fällt die Tippgeber-Provision aus. Wir bieten eine gestaffelte Provision an, um die Vermittlung von hochwertigen Immobilien besonders zu belohnen.
Gerne informieren wir Sie auf Anfrage detailliert über die genaue Höhe der Tippgeber-Provision. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, und wir klären alle Ihre Fragen persönlich.
Steuerliche Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Tippgeber-Provision nach deutschem Recht steuerpflichtig ist. Gemäß § 22 Nr. 3 EStG (Einkommensteuergesetz) handelt es sich bei der Tippgeber-Provision um sonstige Einkünfte, die in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Es ist daher ratsam, sich vor der Annahme der Provision steuerlich beraten zu lassen, um alle Verpflichtungen korrekt zu erfüllen.
Kontakt und Anmeldung als Tippgeber
Ihr Engagement wird belohnt, und wir freuen uns darauf, erfolgreich mit Ihnen zusammenzuarbeiten.
Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie mehr über die Tippgeberprämie.
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